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Ermittlungsverfahren wegen Sexualdelikten eingestellt

  • matthiasholzmann85
  • vor 21 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

RA Mag. Matthias Holzmann wurde im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (§ 205 StGB), Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 205a StGB) und sexuelle Belästigung (§ 218 StGB) vom Beschuldigten als dessen Strafverteidiger beauftragt.


Ein derartiges Verfahren stellt für Beschuldigte eine extreme psychische Belastung dar. Die Sorge vor einer öffentlichen Hauptverhandlung und beruflichen Konsequenzen ist groß.


Strafverteidiger Matthias Holzmann konnte das Verfahren in kürzester Zeit zur Einstellung bringen. Der Schlüssel zum Erfolg? Die sofortige Beiziehung eines spezialisierten Strafverteidigers.


Erfolgsfaktor: Gemeinsame Strategie statt unbedachter Aussagen


In diesem Fall kontaktierte der Mandant den Verteidiger unmittelbar nach Erhalt der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. So war es möglich:


  • Akteneinsicht vor der Aussage: Wir kannten die Vorwürfe im Detail, bevor der Mandant das erste Wort gegenüber der Polizei äußerte.

  • Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie: Gemeinsam mit dem Mandanten wurde der Sachverhalt analysiert und eine rechtlich fundierte Verteidigung erarbeitet.

  • Vermeidung von Fehlern: Durch die professionelle Begleitung wurden taktische Fehler in der Einvernahme konsequent verhindert.


Fazit: Handeln Sie sofort! Eine rasche Konsultation eines Verteidigers in Sexualstrafsachen ist oft der einzige Weg, ein Verfahren bereits im Keim zu ersticken. Warten Sie nicht ab, bis eine Anklageschrift zugestellt wird – die Weichen für eine Einstellung werden im Ermittlungsverfahren gestellt.

 
 
 

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