Freispruch für Lehrer & Assistentin: Schüler sprang in Fluss Inn
- matthiasholzmann85
- 5. Aug.
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Dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung waren ein Lehrer und dessen Schulassistentin ausgesetzt. Beide sollen im Rahmen des Schulunterrichts die Aufsichtspflicht betreffend einen beeinträchtigten Schüler verletzt haben, sodass dieser vom Schulgelände flüchten und folglich in den nahegelegenen Fluss Inn springen konnte.
Der Schüler wurde dabei verletzt.
Strafverteidiger Matthias Holzmann verteidigte in der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Innsbruck die Schulassistentin und plädierte für einen Freispruch.
Nach einem mehrstündigen Beweisverfahren fällte das Gericht einen - mittlerweile rechtskräftigen - Freispruch. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht konnte nicht nachgewiesen werden, vielmehr hat sich die Schulassistentin (und auch der Lehrer) korrekt verhalten. Der Unfall war schicksalshaft.
Einen Verhandlungsbericht finden Sie in der Tiroler Tageszeitung unter:



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