Freispruch wegen angeblicher Verletzung der Unterhaltspflicht
- matthiasholzmann85
- 23. Jan.
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In einem strafrechtlichen Verfahren in Innsbruck stand ein Vater unter dem Verdacht, seine Unterhaltspflicht verletzt zu haben. Der Vorwurf wiegt für Betroffene schwer – strafrechtlich ebenso wie persönlich. Am Ende stand jedoch ein klares Ergebnis: Freispruch.
Entscheidend war die konsequente Verteidigung durch Strafverteidiger Matthias Holzmann (Innsbruck). Durch eine lückenlose Aufbereitung der Unterlagen konnte nachgewiesen werden, dass sämtliche Unterhaltsbeträge vollständig und fristgerecht bezahlt worden waren. Damit fehlte die Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung – das Gericht sprach den Beschuldigten frei.




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