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  • RA Mag. Matthias Holzmann

Freispruch - Vorwurf der falschen Beweisaussage

Ende 2022 wurde RA Mag. Matthias Holzmann in einem komplexen Strafverfahren, behängend vor dem Landesgericht Innsbruck, beauftragt.


Der Vorwurf lautete (zusammengefasst) wie folgt: Der Beschuldigte soll einen Zeugen in einem Zivilverfahren - in dem er als Kläger Schmerzengeld forderte - dazu bestimmt haben, falsch auszusagen.


Die Beweislage war zunächst erdrückend: Der Zeuge, der von dem Beschuldigten angeblich zur falschen Beweisaussage vor Gericht bestimmt worden sein soll, hat sich bei der Polizei nämlich selbst angezeigt. Warum sollte er derartiges tun (sich selbst belasten), wenn die Vorwürfe nicht stimmen sollen?


Der Beschuldigte hat die Vorwürfe stets glaubhaft bestritten.


Die Schwierigkeit in diesem Fall war: Wie beweist man in so einer Aussage-gegen-Aussage-Situation die Unschuld des Mandanten?


Die Verteidigungs-Strategie von RA Mag. Matthias Holzmann zielte auf die Einholung objektiver Beweismittel. Anhand der daraus ableitbaren objektiven Beweisergebnisse war die belastende Aussage verlässlich zu widerlegen.


Der Kern-Vorwurf der belastenden Aussage lautete: Es soll eine vermeintliche (starke!) Alkoholisierung verschwiegen worden sein.


Aus den Akten ergab sich aber, dass der Beschuldigte wenige Minuten nach dem relevanten Vorfall von der Rettung in die Klinik gefahren wurde und dort auch mehrere Tage stationär aufgenommen wurde.


Nach § 51 ÄrzteG sind Ärzte und Kliniken zur vollständigen Aufzeichnung und Dokumentation des Gesundheitszustandes verpflichtet. Hierzu haben die Ärzte standardisierte Fragebögen parat. Die conclusio von RA Mag. Holzmann lautete: Eine allfällige (starke!) Alkoholisierung wäre im Krankenhaus vermerkt und dokumentiert worden.


Als Verteidiger hat RA Mag. Holzmann daraufhin in der Hauptverhandlung entsprechende Beweisanträge zur Einholung sämtlicher Krankenunterlagen im relevanten Zeitraum gestellt.

Das Gericht gab diesen Beweisanträgen statt.


Die medizinischen Unterlagen wurden eingeholt und siehe da: Das Textfeld, in dem eine Alkoholisierung hätte vermerkt werden müssen, war leer und ergab sich in der umfangreichen Dokumentation kein Hinweis auf eine Alkoholisierung.


Der Mandant von RA Mag. Matthias Holzmann wurde - nach 2 Hauptverhandlungstagen - Ende November 2022 freigesprochen.


Der vermeintliche Belastungszeuge hingegen wird sich nun wegen Verleumdung vor Gericht verantworten müssen.



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