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  • RA Mag. Matthias Holzmann

Diversion bei Verleumdung - Vorstrafe verhindert

Aktualisiert: 5. Jan. 2023

Die berauschende Wirkung größerer Mengen Alkohol hat schon so manchen Grundstein für ein Strafverfahren gelegt. So auch in diesem Fall:


Der Sachverhalt spielte sich zwischen zwei Ehepartnern ab.


Die Beschuldigte hat am Tatabend unbestritten zu viel Alkohol konsumiert. Die Berauschung gipfelte in einen handfesten ehelichen Konflikt, an dessen Ende ein Polizeieinsatz stattfand.


Die Beschuldigte nahm es im Rauschzustand mit der Wahrheit nicht so genau: Sie beschuldigte ihren Ehepartner ohne Not der Körperverletzung.


Kurze Zeit später - als der Rausch verfolgen war - packte die Dame das schlechte Gewissen und sie stellte die Vorwürfe (aus eigenem Antrieb) gegenüber der Polizei richtig.


Die Folge: Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen des Tatverdachts der Verleumdung (§ 297 StGB) eingeleitet.


Die Beschuldigte beauftragte daraufhin den Innsbrucker Rechtsanwalt Mag. Matthias Holzmann als Strafverteidiger.


In dieser Gemengelage konnte die überaus einsichtige Beschuldigte mithilfe von RA Mag. Matthias Holzmann gerade noch eine Diversion erwirken und eine Vorstrafe verhindern.


Die Beschuldigte hat sich freiwillig in eine Sucht-Therapie begeben, um dem Alkohol endgültig abzuschwören. Außerdem hat sie sich bei ihrem Ehemann entschuldigt.


Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße endgültig eingestellt.




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