Ein Ski-Urlaub in den Tiroler Bergen ist nicht immer idyllisch und friedvoll.
Der Massentourismus und die beengten Zustände auf so mancher Ski-Piste erhöhen das Konflikt- und Gewaltpotential auch über der Baumgrenze erheblich.
Diese unangenehme Wahrheit bekam ein Mandant des Innsbrucker Strafverteidigers Matthias Holzmann wie folgt zu spüren:
Nach einem Skiausflug in Tirol hatten sich vier belgische Staatsbürger wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung nach § 84 Abs 4 StGB unter Verwendung einer (funktionalen) Waffe vor dem Landesgericht Innsbruck zu verantworten.
Einer der vier Angeklagten beauftragte den Innsbrucker Strafverteidiger Mag. Matthias Holzmann mit der Vertretung im Strafprozess.
Was war (stark zusammengefasst) passiert?
Auf der Piste kollidierten die Belgier (Ski-Anfänger) versehentlich mit einem deutschen Skifahrer. Wer wie mit wem genau kollidierte, konnte dabei nicht mehr festgestellt werden.
Auf den Sturz folgte eine verbale Diskussion mit Beschimpfungen.
Schlussendlich erlitt der deutsche Skifahrer schwere Verletzungen im Gesicht.
Im Verfahren war nun die Frage relevant, woher diese Verletzungen herrührten? Naheliegend war - aus Sicht der Verteidigung - eine Kausalität mit dem Sturz-Geschehen.
Der verletzte deutsche Skifahrer und dessen zwei Begleiter beschworen hingegen, dass die Verletzungen auf einen Angriff der Belgier zurückzuführen waren. Und zwar sollen die Belgier unter anderem mit einem Ski (funktionale Waffe) gegen das Gesicht des Opfers geschlagen haben. Die Aussagen des Opfers und der Zeugen waren jedoch sehr widersprüchlich.
Ein Ski gilt rechtlich als (funktionale) Waffe im Sinne des § 39a Abs 1 Z 4 StGB und löst dies die Verschärfung des Strafrahmens nach § 39a Abs 2 Z 3 StGB aus, sodass im vorliegenden Verfahren - im Falle eines Schuldspruches - eine Freiheitsstrafe zwischen 1 Jahr und 5 Jahren möglich gewesen wäre.
Die Belgier beharrten glaubwürdig darauf, dass die Verletzungen des Opfers infolge des Sturzes entstanden sind.
Der Innsbrucker Strafverteidiger Matthias Holzmann zeigte im Rahmen des Beweisverfahrens - durch intensive Befragung mitsamt Vorhalten - zahlreiche Widersprüche in den Aussagen des Opfers und der weiteren zwei Zeugen auf.
Schlussendlich blieben zahlreiche Zweifel, Widersprüche und Unklarheiten übrig.
Das Landesgericht Innsbruck hat diese Zweifel aufgegriffen und den Mandanten von Strafverteidiger Matthias Holzmann freigesprochen.
Der Freispruch ist sogleich in Rechtskraft erwachsen.
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