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Holzmann.
Strafverteidiger in Innsbruck.
Mit Herz und Verstand.

Strafverteidiger Matthias Holzmann aus Innsbruck

Strafrecht und Strafverteidigung

Der Innsbrucker Strafverteidiger Mag. Matthias Holzmann hat das Strafrecht als Kernkompetenz gewählt.
Im Strafverfahren sieht sich der Beschuldigte mit der faktischen Gewalt des Staates konfrontiert. Auch wenn medial häufig das Bild vom einsamen Staatsanwalt Vs. einer Heerschar an Strafverteidigern gezeichnet wird, so ist dies tatsächlich umgekehrt: Der Normalbürger (samt Strafverteidiger) steht der übermächtigen Staatsgewalt gegenüber.
Massive Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte drohen im Strafverfahren: Hausdurchsuchungen, Sicherstellung von Datenträgern, Untersuchungshaft, Freiheits- und Geldstrafen und vieles mehr. Hinzu kommt eine öffentliche Vor-Verurteilung. In manchen Berufen treten außerdem bereits im Ermittlungsverfahren berufsrechtliche Konsequenzen in Kraft. 

Das Strafverfahren in Österreich ist sohin geprägt von einem Ungleichgewicht der Kräfte und ist zumeist existenzbedrohend!
Genau deshalb normiert die Strafprozessordnung zahlreiche Beschuldigtenrechte, die gewährleisten sollen, dass in diesem ungleichen Kräfteverhältnis ein rechtsstaatliches Verfahren sichergestellt ist.
Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, dem Beschuldigten beizustehen und auf die Wahrung seiner Rechte zu achten.
Als Strafverteidiger in Innsbruck nimmt Rechtsanwalt Mag. Matthias Holzmann diese Aufgabe sehr ernst und steht er seinen Mandanten in sämtlichen Verfahrensstadien zur Seite. Ziel muss es stets sein, ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen.

Rechtsbereiche des Strafrechtes

Das Strafrecht ist in zahlreiche einzelne Rechtsgebiete unterteilt.
Der Innsbrucker Strafverteidiger Mag. Matthias Holzmann deckt dabei alle Gebiete des Strafrechtes ab, insbesondere verteidigt er in folgenden Rechtsgebieten:
  • Kapitalstrafsachen (Mord, Totschlag...)
  • Wirtschaftsstrafsachen (Betrug, Untreue, betrügerische Krida...)
  • Sexualstrafsachen
  • Umweltstrafsachen
  • Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz
  • Verteidigung von Ärzten in Strafverfahren mit medizinischem Bezug (fahrlässige Tötung...)
  • Verteidigung von Jugendlichen in Jugendstrafsachen
  • Verteidigung im Rechtsmittelverfahren (Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung...)
  • Verteidigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, insbesondere Polizeibeamte, Soldaten, Richter und Staatsanwälte
  • Verteidigung von Rechtsanwälten in berufsrechtlichen Verfahren 
Das Spektrum der strafrechtlichen Rechtsgebiete ist so breit wie das Leben selbst.
Als Beschuldigter ist es von größter Bedeutung, so schnell wie möglich einen Strafverteidiger zu beauftragen. 
Nur mithilfe eines Rechtsbeistandes ist gewährleistet, dass sämtliche Rechte der Beschuldigten gewahrt werden.
Rufen Sie heute noch kostenlos an und vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Erstberatung zum Pauschalpreis! (siehe weiter unten!)
Strafverteidiger Matthias Holzmann aus Innsbruck, Tirol
Der Innsbrucker Strafverteidiger Mag. Matthias Holzmann ist Vorstands-Mitglied und stv. Generalsekretär der Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger (VÖStV). Im Rahmen dieser Mitgliedschaft finden laufend Veranstaltungen und Fortbildungen statt, sodass der Innsbrucker Strafverteidiger Holzmann stets auf dem aktuellen Stand und in Kenntnis der höchstgerichtlichen Judikatur des Obersten Gerichtshofes (OGH) ist. Zudem findet ein fortlaufender fachlicher Austausch mit den besten Strafverteidigern in ganz Österreich statt. 

Als erfahrener Strafverteidiger hat Rechtsanwalt Matthias Holzmann schon in zahlreichen Verfahren vor österreichischen Gerichten verteidigt und plädiert. Einen kleinen Ausschnitt aktueller und vergangener Verfahren können Sie im Blog sowie auch im Bereich Presse finden.
Vertretung von Opfern und Privatbeteiligten im Strafverfahren
Das Strafverfahren kennt neben dem Beschuldigten auch weitere Verfahrensbeteiligte wie Opfer und Privatbeteiligte.
Der Innsbrucker Rechtsanwalt Mag. Matthias Holzmann ist ebenso darauf spezialisiert, die Rechte von Opfern zu wahren und die Ansprüche von Privatbeteiligten durchzusetzen.
Als Opfer einer Straftat empfiehlt sich die Konsultation eines Strafverteidigers, sodass die entsprechenden Rechte gewahrt, aber auch die Pflichten eingehalten werden. Opfer haben beispielsweise das Recht auf Akteneinsicht, ein Fragerecht, ein Recht auf Teilnahme an der Hauptverhandlung und noch viele mehr. Als Zeugen unterliegen Opfer aber zugleich der strengen Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht vor Gericht.
Sofern ein Opfer einen (zivilrechtlich ersatzfähigen) Nachteil durch die Straftat erlitten hat, kann ein solcher Anspruch als Privatbeteiligter im Strafverfahren geltend gemacht werden. Der Anschluss als Privatbeteiligter sowie die (notwendigerweise schlüssige) Bezifferung der Ansprüche sollte jedenfalls durch einen Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Strafrecht erfolgen, sodass eine vollständige und effiziente Kompensation auf kostenschonende Weise erfolgen kann.

Der Innsbrucker Strafverteidiger Mag. Matthias Holzmann ist Experte im Bereich Strafrecht. Er berät und vertritt Privatpersonen sowie Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Strafrechtes.

Spezielle Angebote

01.

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Pauschalpreis € 80,-- zzgl. 20 % USt.

Bürgerstraße 21, 4. Stock

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