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Musterbild von einem Zeitungsstapel

01

Schwerer Betrug: Milde Strafe für Firmenjuristen

Ein in Tirol tätiger Firmenjurist hat Geldmittel seines Arbeitgebers abgezweigt. Der Innsbrucker Strafverteidiger Matthias Holzmann konnte angesichts der schweren Vorwürfe eine milde Strafe erwirken.

Link zum Presseartikel (Tiroler Tageszeitung)

02

Freispruch von Geldwäsche-Vorwürfen

Ein unbescholtene Frau wurde Opfer eines Love-Scam-Betruges: Sie hatte sich über "Social Media" in ein Fake-Profil verliebt. Die hinter dieser Liebes-Masche (Love-Scam) stehenden Betrüger nutzten die Verliebtheit der Mandantin schamlos aus und missbrauchten deren Konto für illegale Überweisungen. Die gutgläubige Frau wurde dann wegen Geldwäsche angeklagte.

Der Innsbrucker Strafverteidiger Matthias Holzmann konnte einen Freispruch erarbeiten.

Musterbild Zeitungsstapel
Musterbild Zeitungsstapel

03

Geldstrafe nach Verleumdung und falscher Beweisaussage

Eine Tirolerin musste sich wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Der Innsbrucker Strafverteidiger Matthias Holzmann konnte eine (milde) Geldstrafe erwirken.

Link zum Presseartikel (Tiroler Tageszeitung)

Litigation
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In der Regel arbeitet der Rechtsanwalt im Stillen.

Der Fokus ist auf die Interessen des Mandanten, das Gesetz und das Gewissen gerichtet (Vgl § 9 RAO).

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger ist man sohin gut beraten, die Konflikte der Mandanten ohne große Aufmerksamkeit einer Lösung zuzuführen.

In manchen Fällen ist die mediale Aufmerksamkeit aber nicht zu verhindern – dies gilt insbesondere für Unternehmen, Prominente, Politiker, Sportler oder sonstige (in der Öffentlichkeit stehende) Verantwortungsträger.

In anderen Fällen ist die mediale Aufmerksamkeit aber auch zwingend nötig, um Missstände aufzuzeigen - immerhin sind die unabhängigen Medien auch der "Public Watchdog" unserer Demokratie.

Über diese Realität muss der Rechtsanwalt seine Mandantschaft aufklären und ist diese Tatsache - in unserer medialen Gesellschaft - auch schnellstmöglich zu akzeptieren.

Der Rechtsanwalt und Strafverteidiger hat in seiner Beratung und Vertretung (notwendigerweise) auch diese Öffentlichkeits-Wirksamkeit einzubeziehen, um den Mandanten vor Rufschädigungen oder sozialen wie wirtschaftlichen Schäden zu bewahren.

Es gilt immer im Einzelfall - gemeinsam mit dem Mandanten - zu überlegen, in welcher Form Kommunikation mit den Medien erfolgen soll bzw. muss.

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