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Beschuldigter enthaftet:
Haftbeschwerde erfolgreich!
Ein aufsehenerregendes Strafverfahren mit Bezug zum Winterskiort St. Anton am Arlberg beschäftigt aktuell das Landesgericht Innsbruck als Schöffengericht. Der Beschuldigte steht im Verdacht durch einen Biss in die Nase seines Kontrahenten diesen absichtlich schwer am Körper verletzt zu haben.
Über den Beschuldigten wurde zu Beginn der Ermittlungen die Untersuchungshaft verhängt!
Der Innsbrucker Strafverteidiger Matthias Holzmann hat umgehend Haftbeschwerde erhoben und hat das Oberlandesgericht Innsbruck dieser Beschwerde Folge gegeben - der Mandant wurde umgehend enthaftet.
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Enthaftung erfolgreich - Nach
Raub erfolgt Therapie-Antritt
Ein Raubüberfall im Tiroler Unterland sorgte für mehrere Festnahmen. Folglich wurde über die Tatverdächtigen auch die U-Haft verhängt. Der Mandant von Strafverteidiger Matthias Holzmann wurde nunmehr aus der U-Haft entlassen.
Ein erfolgreicher Enthaftungsantrag des Innsbrucker Strafverteidigers Matthias Holzmann führt zur Freilassung aus der U-Haft und folglich zum Therapie-Antritt.
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Anwalt drohte mit Schusswaffe:
Diversion statt Verurteilung
Ein renommierter international tätiger Rechtsanwalt war vor dem Landesgericht Innsbruck wegen schwerer Nötigung angeklagt. (Strafdrohung: 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe). Der Mann hat sich gegen die rechtswidrige Abschleppung seines Fahrzeuges gewehrt, indem er seine Faustfeuerwaffe zückte.
Der Innsbrucker Strafverteidiger Matthias Holzmann konnte für den Angeklagten eine Diversion erarbeiten & dem Mandanten eine Vorstrafe mit schweren Folgen ersparen.
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Einstellungsantrag erfolgreich!
Staatsanwalt ermittelte gegen Kind
Ein Bub (9) aus Tirol war wegen des Verdachts der Körperverletzung & der Sachbeschädigung über Monate in einem Ermittlungsverfahren als Beschuldigter verfangen.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck beauftragte sogar die Gerichtsmedizin Innsbruck mit einem Gutachten.
Ein erfolgreicher Einstellungsantrag des Innsbrucker Strafverteidigers Matthias Holzmann führt zur Einstellung
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Freispruch von Geldwäsche-Vorwürfen
Ein unbescholtene Frau wurde Opfer eines Love-Scam-Betruges: Sie hatte sich über "Social Media" in ein Fake-Profil verliebt. Die hinter dieser Liebes-Masche (Love-Scam) stehenden Betrüger nutzten die Verliebtheit der Mandantin schamlos aus und missbrauchten deren Konto für illegale Überweisungen. Die gutgläubige Frau wurde dann wegen Geldwäsche angeklagte.
Der Innsbrucker Strafverteidiger Matthias Holzmann konnte einen Freispruch erarbeiten.
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Schwerer Betrug: Milde Strafe für Firmenjuristen
Ein in Tirol tätiger Firmenjurist hat Geldmittel seines Arbeitgebers abgezweigt. Der Innsbrucker Strafverteidiger Matthias Holzmann konnte angesichts der schweren Vorwürfe eine milde Strafe erwirken.
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Geldstrafe nach Verleumdung und falscher Beweisaussage
Eine Tirolerin musste sich wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Der Innsbrucker Strafverteidiger Matthias Holzmann konnte eine (milde) Geldstrafe erwirken.
In der Regel arbeitet der Rechtsanwalt im Stillen.
Der Fokus ist auf die Interessen des Mandanten, das Gesetz und das Gewissen gerichtet (Vgl § 9 RAO).
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger ist man sohin gut beraten, die Konflikte der Mandanten ohne große Aufmerksamkeit einer Lösung zuzuführen.
In manchen Fällen ist die mediale Aufmerksamkeit aber nicht zu verhindern – dies gilt insbesondere für Unternehmen, Prominente, Politiker, Sportler oder sonstige (in der Öffentlichkeit stehende) Verantwortungsträger.
In anderen Fällen ist die mediale Aufmerksamkeit aber auch zwingend nötig, um Missstände aufzuzeigen - immerhin sind die unabhängigen Medien auch der "Public Watchdog" unserer Demokratie.
Über diese Realität muss der Rechtsanwalt seine Mandantschaft aufklären und ist diese Tatsache - in unserer medialen Gesellschaft - auch schnellstmöglich zu akzeptieren.
Der Rechtsanwalt und Strafverteidiger hat in seiner Beratung und Vertretung (notwendigerweise) auch diese Öffentlichkeits-Wirksamkeit einzubeziehen, um den Mandanten vor Rufschädigungen oder sozialen wie wirtschaftlichen Schäden zu bewahren.
Es gilt immer im Einzelfall - gemeinsam mit dem Mandanten - zu überlegen, in welcher Form Kommunikation mit den Medien erfolgen soll bzw. muss.