top of page
  • RA Mag. Matthias Holzmann

Rauschtat - Diversion verhindert Vorstrafe

Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen...) führen nicht selten "ins Kriminal".


Dieses Schicksal ereilte im Februar 2023 einen jungen Tiroler.


Er musste sich als Angeklagter wegen des Verdachts nach § 287 StGB (Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung) vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Konkret soll er im Zustand eines Vollrausches verbale sowie auch physische Gewalt gegen seine Ehegattin geübt haben.


Der Beschuldigte beauftragte den Innsbrucker Strafverteidiger Mag. Matthias Holzmann mit der Vertretung im Strafprozess.


Die Verteidigung arbeitete mit dem Mandanten die Geschehnisse auf und unterstützte diesen auf dem Weg in eine Sucht- sowie Gewalt-Präventions-Therapie.


Verschiedene - vorrangig berufliche - Schicksalsschläge trieben den Beschuldigten in die Alkohol-Sucht.


Der Alkohol befeuerte die Gewalt-Spirale und führte dies folglich zum Scheitern der Ehe


Der Beschuldigte war reumütig Geständig, ist in fortdauernder Therapie und leistete eine geldwerte Schadensgutmachung. Dieses - besonders einsichtige - Verhalten ermöglichte die Anwendung einer Diversion.


Das Landesgericht Innsbruck gab der Diversions-Anregung der Verteidigung Folge.


Auf diese Weise konnte eine - beruflich nachteilige - Verurteilung mitsamt Vorstrafe verhindert werden.


Außerdem wurden die Rechte des Opfers entsprechend beachtet, indem Schadensgutmachung geleistet und ein Therapie-Plan zur Vermeidung künftiger Delinquenz bereits vollzogen wird.


Sinnvolle Strafverteidigung kann (bei erdrückender Beweislage) nicht immer auf Freispruch zielen, vielmehr ist das bestmögliche Ergebnis unter Wahrung der Rechte des Betroffenen zu fokussieren. Das kann (wie hier) auch bedeuten, den Beschuldigten bei der Inanspruchnahme und Findung effektiver Therapien zu unterstützen.


Wichtig ist die frühzeitige Mandatierung eines Strafverteidigers.

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page