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Strafverteidigung im Korruptionsstrafrecht

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Strafverteidiger Mag. Matthias Holzmann

Effektive und kompetente Strafverteidigung im Korruptionsstrafrecht (§§ 302 ff StGB): Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit, verbotene Intervention, etc. - eine Stellung als Beschuldigter im Zusammenhang mit Korruptions-Delikten ist existenzbedrohend. Vorwürfe wie Amtsmissbrauch (§ 302 StGB) oder Bestechlichkeit (§ 304 StGB) wiegen bereits im Stadium des Tatverdachts (Unschuldsvermutung!) so schwer, dass neben der strafrechtlichen Verfolgung oft auch zugleich berufliche (Suspendierung)und soziale Folgen eintreten. Da diese Vorwürfe außerdem oft Personen betreffen, die (teils hohe) öffentliche Funktionen innehaben, kommt häufig auch eine mediale Druck-Situation hinzu auf die von Seiten der Verteidigung zu achten ist.

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Besonderheiten

01

Schweigerecht nutzen

Machen Sie als Beschuldigter eines Korruptionsdeliktes zunächst von Ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Ohne Verteidiger und ohne vorherige Akteneinsicht sollten Sie nicht mit der Polizei sprechen. 

03

Bei Hausdurchsuchung Ruhe bewahren

Kontaktieren Sie im Falle der Hausdurchsuchung sofort einen Verteidiger. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Lassen Sie den Beschluss über die Bewilligung der Hausdurchsuchung fristgerecht prüfen und erheben Sie bei vermuteter Rechtswidrigkeit Beschwerde.

02

Akteneinsicht nutzen

Das Korruptionsstrafrecht zeichnet sich - neben der rechtlichen Komplexität - auch durch komplexe Sachverhalte aus. Beauftragen Sie daher frühzeitig einen Verteidiger. Nehmen Sie - durch den Verteidiger - Akteneinsicht und prüfen Sie Vorwurf & Beweislage, bevor Sie eine Stellungnahme abgeben.

04

Ausschluss der Öffentlichkeit

Unter bestimmten Umständen - sehr eingeschränkt - ist es möglich, den Ausschluss der Öffentlichkeit von Teilen der Hauptverhandlung zu beantragen.

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